Herzlich Willkommen bei Dr. Michael Buchheim
In meinen kieferorthopädischen Fachpraxen in Tutzing und Feldafing behandeln wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert schiefe Zähne und Fehlstellungen des Kiefers. So kann die Körperhaltung, Atmung und Aussprache positiv verändert werden. Mit einem entspannten Lächeln ist vieles im Leben leichter. Für die meisten ist ein schönes Lächeln mit ebenmäßigen Zähnen entscheidend für das Äußere. Wer sich mit seinem Äußeren wohl fühlt, ist selbstbewusster und fröhlicher – und hat häufig mehr Erfolg.
Modernste Behandlungsmethoden sind für mich genauso selbstverständlich wie ein professioneller und verantwortungsvoller Umgang mit unseren Patienten. Mein Ziel ist es für Sie und Ihre Kinder Funktion mit Ästhetik zu verbinden und gleichzeitig ein dauerhaftes Ergebnis in möglichst kurzer Zeit zu erreichen!
Wünschen Sie oder Ihr Kind eine kostenlose Untersuchung und Beratung, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir arbeiten eng mit Ihrem Zahnarzt zusammen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Wir bieten:
Modernste Behandlungsmethoden durch High-Tech-Diagnoseprogramm
Qualitätspraxis für „unsichtbare“ Kieferorthopädie
Familiäres Wohlfühlambiente
Flexible Terminvergabe
Volle Kostentransparenz
Sehr gute Verkehrsanbindung mit PKW und S-Bahn
Kieferorthopädische
Facharztpraxis für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
Ästhetische Kieferorthopädie
| in Tutzing: | Tel.: 08158 258076 |
| in Feldafing: | Tel.: 08157 9333-16 |
| E-Mail: | praxis@kfo-see·de |
We welcome English speaking patients!
Praxisflyer zum Download
An unseren beiden Standorten Tutzing und Feldafing erhalten Sie eine individuelle, umfassende Beratung und eine Behandlung auf zahnmedizinisch höchstem Niveau. Wir legen Wert auf eine freundliche Atmosphäre und kurze Wartezeiten.
Praxisgebühr
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) sind von der Praxisgebühr befreit. Alle gesetzlich versicherten Erwachsenen müssen die Praxisgebühr bei ihrem Zahnarzt oder bei uns entrichten, sofern keine Befreiung seitens der Krankenkassen vorliegt.




